Überspannungsschutz neu geregelt

Mittlerweile gehören zu den Anwendungsbereichen außer den Öffentlichen Einrichtungen, Gewerbe- und Industrieanlagen etc. auch Orte mit Menschenansammlungen (große Gebäude, Büros). Und auch weniger frequentierte Orte, in denen Geräte der Überspannungskategorie I (PCs, Laptop, Fernseher etc.) oder II (Haushaltsgeräte, Werkzeuge etc.) genutzt werden, sind nun erfasst.

Der Schutz gemäß DIN VDE0100-534 ist mit drei verschiedenen Schutzeinrichtungstypen genormt. Generell ist bei Gebäuden mit Stromeinspeisungen per Freileitung und/oder äußerem Blitzschutzsystem Typ 1 vorgeschrieben. Gebäude mit Erdeinspeisung gehören in den Typ 2 und Typ 3 wird bei zusätzlicher Notwendigkeit von Schutzeinrichtungen in die häusliche Installation eingebaut.

Am einfachsten lassen sich die normativen Vorgaben zum Überspannungsschutz mit sogenannten Kombiableitern umsetzen. Sie vereinen die Typen 1 – 3 des Überspannungsschutzes kompakt in einem Gerät. Wir verbauen u.a. die Geräte der Firma Hager, die mit vier verschiedenen Kombiableitern die Schutzbedürfnisse gemäß der DIN-VDE 0100-443 für die unterschiedlichen Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.hager.de. Geben Sie „Hager-Tipp 41„ bei der Suche ein. Das informative PDF finden Sie im Tab „Download-Bereich“


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